ARD vor Klagewelle des BDZV?

Daniel Bouhs im radioeins-Sendestudio | Foto: © Jörg Wagner
Daniel Bouhs im radioeins-Sendestudio | Foto: © Jörg Wagner

Martin Stadelmaier, 17.09.2008:

“Zunächst einmal ist der Begriff ‚presseähnlich‘ der Versuch, Schutzbereiche zu definieren. D.h. zu sagen, was soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht machen. Und er soll nicht ein presseähnliches, zeitungsähnliches Angebot im Netz unterbreiten. Dies wird dann, wie viele andere Rechtsbegriffe auch in der Bundesrepublik durch konkrete Ansehungen, durch konkrete Rechtsprechung auch ausgefüllt. Und vielleicht finden wir zwischen den öffentlich-rechtlichen und den Verlegern auch noch einen Weg, der erlaubt, die Dinge gütlich voneinander zu trennen und zu besprechen. Wir haben solche Vorbilder in der Vergangenheit: beim Bildschirmtext gab es zum Beispiel einen gemeinsamen Ausschuss zwischen den öffentlich-rechtlichen und den Verlegern und ich könnte mir vorstellen, dass man auf ähnliche Regularien, Regelungsmechanismen auch hier zurückgreift, um die Situation zu befrieden und ich glaube, nach wenigen Jahren wird sich das so sortiert haben, dass niemand mehr darüber reden wird.”


Deutsche Verlage glauben, die ARD verzerre mit „presseähnlichen“ Online-Angeboten den Wettbewerb. Monatelang haben Vertreter beider Seiten über eine Selbstverpflichtung der ARD verhandelt, mit der sich die Sender im Netz zurückgehalten hätten. Die Intendanten haben die Wünsche der Verleger nun aber abgelehnt. Die wiederum drohen nun mit rechtlichen Schritten – so wie sie es bereits in Sachen „Tagesschau-App“ getan haben.

Wer:
* Daniel Bouhs, Medienjournalist
O-Töne:
* Martin Stadelmaier, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, 17.09.2008
* Dr. Mathias Döpfner, Präsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), 01.10.2016 und 09.03.2017
* Steffen Grimberg, ARD-Sprecher
Was: Studiogespräch über den Rechtsstreit zur „Presseähnlichkeit“ beim Online-Auftritt der ARD
Wo: Medienstadt Potsdam-Babelsberg, Senderegie radioeins
Wann: veröffentlicht im radioeins-Medienmagazin (rbb) vom 18.03.2017, 18:06 Uhr,
und in einer gekürzten Fassung im rbb-Inforadio am 19.03.2017, 10:44 und 15:24 Uhr

Vgl.:
* Klagewelle gegen die ARD, Ulrike Simon, RND, 16.03.2017/ 11:26 Uhr

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* komplette Rede im Audio und Manuskript

Daniel Bouhs am 25.03.2017 | Foto: © Jörg Wagner
Daniel Bouhs am 25.03.2017 | Foto: © Jörg Wagner

Wer:
* Daniel Bouhs, Medienjournalist
* O-Ton: Justus Demmer, rbb-Unternehmensprecher
Was: Studiogespräch über den Rechtsstreit zur „Presseähnlichkeit“ beim Online-Auftritt des rbb (Ergänzung zur Vorwoche)
Wo: Medienstadt Potsdam-Babelsberg, Senderegie radioeins
Wann: veröffentlicht im radioeins-Medienmagazin (rbb) vom 25.03.2017, 18:09 Uhr,
und in einer gekürzten Fassung im rbb-Inforadio am 26.03.2017, 10:44 und 15:24 Uhr








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5 thoughts on “ARD vor Klagewelle des BDZV?

  1. Also der Auftrag ist eben auch in den Staatsverträgen und so weiter sehr schwammig formuliert. Da kann man eben alles rein interpretieren was man will. Genauso ist es doch kein Zustand das immer Gerichte entscheiden müssen wie unser ÖR System aussieht und was er machen darf. Die ganzen Regelungen fürs Internet kamen ja auch erst nachdem es klagen von den Verlagen gab und sich die EU eingemischt hatte eben weil es dort keine Regelungen gab. (im Gegensatz zu anderen Ländern)
    Natürlich muss man nicht festschreiben wieviel Buchstaben ein Artikel haben darf. Das wurde auch nicht gefordert. Das hätte bestimmt auch nicht in der Verpflichtung gestanden. Aber man kann den Auftrag näher definieren und Grenzen festlegen. Ebenso ist es eben wichtig das es eine Aufsicht gibt die auch darauf achtet das dieser Auftrag erfüllt wird und die Regeln eingehalten wird. Das fehlt in unserem System. Die Rundfunkräte sagen eben nicht das dürft ihr nicht machen… das sollt ihr machen. Deshalb gibt es die ganzen Klagen und Unsicherheiten in unserem System. Ich finde dies nicht gut und das tut der Akzeptanz unseres Systems bestimmt auch nicht gut.
    Ich finde es etwas überheblich sich hinzustellen als würde unser System das beste der Welt sein und nicht zu schauen ob es anderswo in Teilen besser läuft. In anderen Ländern gibt es auch freie, Qualitative Presse. Ich persönlich finde das BBC System auch von der Qualität und der Breite besser als unseres.

  2. Es gibt einen Auftrag, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll und machen darf. Das heißt, es sind mehrere Staatsverträge, wo dies festgeschrieben ist. Die kann man alle nachlesen. Ich erspare mir hier die Zusammenfassung. Dann gibt es zudem Urteile des Bundesverfassungsgerichts (Siehe: http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/). Aber es ist auch klar, dass der ö/r Rundfunk staatsfern ist. Nicht gesellschaftsfern. Ich denke es geht zu weit, wenn Gesellschaft die Anzahl der Buchstaben eines Artikels vorschreibt. Und auch der Auftrag durch den Gesetzgeber kann nur den Rahmen vorgeben. Es kann da nicht drinstehen, dass die ARD online nur 60 Textzeichen verwenden darf. Und darum geht es hier. Um nichts anderes. Der Streit ist konkret, wieviel Text ist presseähnlich? Der Verweis aufs Ausland beeindruckt mich nicht. Streitereien sind ja immer konkret. Wenn im Ausland dazu nicht gestritten wird, heißt es nicht, dass es dort besser geregelt ist. Außerdem in den meisten Ländern, in denen ich Radio, Fernsehen, Presse benutzt habe, ist das Niveau weder von der Qualität noch von der Vielfalt und Freiheit so hoch wie in Deutschland. Da bin ich sogar derselben Meinung wie Mathias Döpfner. Bei der Textlastigkeit der ARD-Onlinemedien bin ich eher kundenorientiert. Ich denke, dass die Länge der Artikel vom Lesegenuss bestimmt werden sollten. Das Lesen auf dem Display ist doch eine andere Anstrengung als beim Papier-Textlesen.

  3. Es geht darum das festgesetzt werden soll was die ÖR machen dürfen und was nicht (Ihr Auftrag!). Das muss die Gesellschaft festlegen und nicht die Intendanten! Die Intendant können ja nicht selber ihren Auftrag festlegen oder definieren wie weit er ist. Aber zur Zeit ist es so… das ist ein Hauptproblem unserer ÖR. Sie sagen ja selber das die Formulierung Presseähnlich schwammig ist. Das gleiche gilt für die ganze Festlegung des ÖR Auftrages. Eben weil er so schwammig ist und jeder darein definieren kann was er will gibt es diese Unklarheiten und Reichsstreitigkeiten. Es sollte und dürfte ja überhaupt keine Verhandlungen mit den Verlegern geben über Sebst-Verpflichtungen der ÖR. Die ÖR müssen ihren Auftrag erfüllen… entweder machen sie das oder nicht. Wenn dieser klar wäre und vernünftig kontrolliert würde dann gäbe es auch keine Unklarheiten über die man verhandeln müsste. Wie gesagt in anderen Ländern gibt es sowas nicht.
    Mal andersherum… Sie finden es richtig das die Intendanten mit den Privaten Verlegern im Hinterzimmer verhandeln wie lange ein Artikel bei den ÖR lang sein darf? Wo ist dann auch die redaktionelle Unabhängigkeit der Redaktionen wenn die Chefs in Verhandlungen mit privaten Verlegern festlegen wie viel die Redaktionen denn schreiben dürfen? (die redaktionelle Unabhängigkeit auf dem Verhandlungstisch?) Ich finde nicht das so der Auftrag der ÖR festgelegt werden soll oder bestimmt wird was unsere ÖR anbieten dürfen.
    Es bedarf einer breiten Gesellschaftlichen Debatte was der Auftrag unserer ÖR ist und wie sie ihn ausführen sollen. Wenn das klar wäre und auch so festgelegt würde bräuchte man keine Verhandlungen, Selbstverpflichtungen oder vorauseilenden Gehorsam wegen Rechtsstreitigkeiten. In anderen Ländern sind solche Klagen und Verhandlungen auch undenkbar.

  4. Ich sehe das anders. Die Verleger klagen, weil sie die Auffassung vertreten, die Artikel im Netz bei der ARD seien „presseähnlich“. Zu viel Text. Die ARD-Onlineredaktionen haben dazu eine andere Meinung. Soweit ein ganz normaler Fall unterschiedlicher Auffassungen schwammiger Begriffe. Die Intendantinnen und Intendanten sind quasi die Geschäftsführer der Landesrundfunkanstalten und dafür eingesetzt vom Rundfunkrat, dass sie auch solche Konflikte verhandeln. Nicht die Gesellschaft oder der Rundfunkrat befinden über die Länge von Artikeln. Schließlich gibt es eine redaktionelle Unabhängigkeit. In diesem Fall blieben offenbar die Verhandlungen ohne Erfolg. Nun passiert das, was meist in solch einem Fall geschieht, Rechtsprofis beurteilen den Konflikt und sprechen ein Urteil. Dafür gibt es doch die Justiz. Was soll denn da die Gesellschaft noch zusätzlich mitmischen? Oder die Rundfunkräte? Warum auch? Soll jetzt Politiker X oder Busfahrer Y den Verlagen oder der ARD empfehlen und letztlich vorschreiben, wieviel Text „presseähnlich“ ist? Sollen da 80 Millionen mitreden? Oder nur die 42 Millionen Beitragszahler? Oder ein Zehntel? Oder Mitglieder des Rundfunkrates? Da werden sich die Verleger bedanken. Aber auch die Journalisten. Die Länge eines Textes kann sich doch nicht nach dem Empfinden eines Kirchen- oder Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsgremium richten oder was meine Nachbarin denkt, wieviel Text sie braucht, um den Wetterbericht zu verstehen.

  5. Man sollte sich vielleicht mal die Frage stellen warum gerade in Deutschland so ein großer und langwieriger Konflikt zwischen den Verlagen und den ÖR gibt. In anderen ändern die auch ein ÖR System haben ist weit weniger Streit. Meiner Meinung nach kommt die Probleme daher das bei uns eine vernünftige Aufsicht fehlt bei den ÖR und eine klare Definition was die ÖR anbieten sollen und dürfen. In anderen ändern gibt es starke Aufsichten die darauf achten das die ÖR nur das machen was sinnvoll ist und nicht alles machen was geht. Bei uns können die jeweiligen Intendanten in der Praxis alleine entscheiden was Angeboten werden soll und wird.
    Das sieht man ja auch schön bei diesen Verhandlungen… Die Intendanten die über eine Selbsverpfichtung mit den Verlagen verhandeln. Die Rundfunkräte oder die Gesellschaft sind dort nicht beteiligt. Die Rundfunkräte können danach die Entscheidung dann schön abnicken wie immer. Eigentlich sollte so eine Entscheidung nicht von Intendanten und Verlagen im Hinterzimmer getroffen werden sondern durch die Gesellschaft oder die Aufsicht ,die durch die Gesellschaft beauftragt wurde über den Auftrag der ÖR zu wachen. Aber eben weil so was nicht passiert haben wird diese Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten.

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