Telemedienauftrag vor Neuregulierung

Björn Böhning | Foto: © Jörg Wagner
Björn Böhning | Foto: © Jörg Wagner


Am 1. Februar 2018 erwartet man im Kreise der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten neue Entscheidungen bei der Frage, wieviel Text ist künftig ARD/ZDF und Deutschlandradio im Netz gestattet und wie lang können Sendungen im Netz vorgehalten werden.


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Wer: Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei
Was: Interview zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Telemedienauftrag, Presseähnlichkeit
Wo: Berlin, Vertretung des Freistaates Thüringen beim Bund, Mohrenstraße 64
Wann: rec.: 18.01.2018, 17:19 Uhr; veröffentlicht: 27.01.2018, 18:26 Uhr im radioeins-Medienmagazin (rbb) und in einer gekürzten Fassung im rbb-Inforadio, 28.01.2018, 10:44/15:24 Uhr



[0:00] Jörg Wagner: Nun weiß ich, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zur Zeit sehr intensiv darüber nachdenken, wie kann man das Telemedien-Angebot von ARD und ZDF optimieren, anpassen und ich frage Sie als Verbraucher, wie weit sind denn die Ministerpräsidenten? Wann ist denn klar, wie lang bestimmte Mediatheken Filme vorhalten können und in wie weit ist klar, wie viel Text daneben gestellt werden kann?

[0:22] Björn Böhning: Ja, die Länder sind sich einig, dass wir den Telemedien-Auftrag der öffentlich-rechtlichen erweitern wollen, dass wir möglichst Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 30 Tage im Internet bereitstellen wollen in Mediatheken. Das halte ich auch für eine zeitgemäße Lösung. Und jetzt kommt’s drauf an, wie viel an Angeboten im Spielfilmbereich, aber eben auch im Nachrichtenbereich noch mit entsprechenden Texten auch versehen werden können, also mit begleitenden Hinweisen, bleibenden Kommentaren. Und da haben wir eine Rundfunkkommissionssitzung gehabt, eine längere Klausur, wo wir sehr nah zueinander gekommen sind. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir zu einem Ergebnis kommen.

[1:01] Jörg Wagner: Sind sich wirklich alle Länder einig? Oder ist das, was so nach außen dringt, dass z. B. Bayern da einen Sonderweg geht möglicherweise dann noch relevant für Gespräche und dann auch Vertrags- … ja … -fassungen, die dann erst mal wieder durch die Länder müssen.

[1:16] Björn Böhning: Ja, klar ist, wir wollen den Telemedienauftrag erweitern und ihn nicht plötzlich über die Hintertür durch irgendeine Regelung beim Sendungsbezug oder bei der Presseähnlichkeit dann so einschränken, dass er noch schlechter ist als vorher. Deswegen alle Diskussionen, die es da gegeben hat, die natürlich auch von den Verlegern geführt werden, dass man den Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen noch mal deutlich einschränken soll, die halte ich nicht für richtig, die hält auch die deutliche Mehrheit der Länder nicht für richtig. Richtig ist, dass es insbesondere in Nordrhein-Westfalen, gar nicht so sehr in Bayern, da noch kritische Diskussionen gibt, die sehr stark die Interessen auch der Verleger im Blick haben. Und da bin ich der Meinung, dass wir jetzt eigentlich einen guten Kompromissweg eingeschlagen haben, der schon noch Einschränkungen vorsieht, der den öffentlich-rechtlichen nicht alles ermöglicht an begleitenden Texten zu rbb-Abendschauangeboten, aber doch es doch möglich macht, eine Sendung auffindbar zu machen – das ist über Text im Internet viel einfacher – aber auch eine eine Revision von Inhalten aus dem Beitrag ermöglicht. Es kann ja auch sein, dass in einem audiovisuellen Beitrag z. B. der rbb-Abendschau etwas falsch dargestellt worden ist, dann ist eine Text-Begleitung möglich, dass nochmal in ein richtiges Licht zu rücken. Das sind ja hehre Ziele, wichtige Ziele gerade im Telemedienbereich.

[2:31] Jörg Wagner: Nun wissen wir, dass Gesetzestexte sehr oft so formuliert werden, dass sie allgemeingültigen Charakter über eine bestimmte Zeit hinaus entfalten können, andererseits ist gerade bei dem Thema Presseähnlichkeit die Forderung der Verleger ziemlich genau zu sagen, ab hier ist ‘Ende der Fahnenstange’, also es kursiert der Vorschlag vom BDZV ein Drittel Text nur den öffentlich-rechtlichen zuzuschreiben, aber selbst, wenn man sagen würde 50% oder 55 oder 60, steht ja immer die Frage, wie sieht’s denn beim 61. Prozent aus? Wer soll das alles nachzählen? Wer soll das kontrollieren? Ist es hier nicht vielleicht doch ratsam allgemeingültigere Formulierungen zu finden, z. B. jetzt mal eine provokante Sache: ARD und ZDF ist alles erlaubt. Der Markt regelt das, wie viel Text die Leute vertragen?

[3:14] Björn Böhning: Na, ich glaube schon, dass man sehr darauf achten muss, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der über Beiträge finanziert wird, der sich also dem privaten Wettbewerb nicht stellen muss, dass der nicht das Geschäftsmodell der Verlage kaputt machen darf. Und insofern müssen wir da schon sehr sensibel sein. Ich halte aber so eine klare Linie, wie sie sich einige wünschen in einer ganz neuen Welt, das halte ich nicht für einen Weg, den wir wirklich gehen können, weil er immer Unwuchten schafft in die eine oder andere Richtung. Ich mache mal das Beispiel, was die Verleger vorgeschlagen haben, dass man nur zwei Drittel : ein Drittel Verhältnisse im Hinblick auf Texte und audiovisuelle Angebote auf einer Seite im Internet darstellen darf. Da kommt schon sofort die Frage, nehmen wir das Smartphone als Grundlage oder nehmen einen großen Laptop mit einem großen Bildschirm? Also was ist eigentlich zwei Drittel : ein Drittel? Da kommen wir in rechtliche Untiefen, die dann eben auch keine Klarheit mehr erzeugen.

[4:10] Jörg Wagner: Wie sieht Ihre Lösung aus? Ihre persönliche? Was wäre Ihr Königsweg?

[4:14] Björn Böhning: Ja, ich glaube, wir brauchen den Sendungsbezug im Bereich Telemedienauftrag. Das heißt, die öffentlich-rechtlichen müssen zu den Sendungen, die sie haben auch begleitende Texte abbilden, auch journalistisch bearbeiten dürfen und das muss gleichfalls auf der Ebene der öffentlich-rechtlichen dazu führen, dass sie mit dieser Möglichkeit, die wir erweitern wollen auch sensibel umgehen und nicht anfangen, eine bessere Tageszeitung zu sein.

(wörtliches Transkript)








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