{"id":48694,"date":"2020-12-19T15:00:07","date_gmt":"2020-12-19T13:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=48694"},"modified":"2021-08-07T02:07:34","modified_gmt":"2021-08-07T00:07:34","slug":"prof-grimm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=48694","title":{"rendered":"Das Bundesverfassungsgericht tagt &#8230;"},"content":{"rendered":"<p><figure id=\"attachment_48698\" aria-describedby=\"caption-attachment-48698\" style=\"width: 1100px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/19940222_grimm_dieter_mS_1100\u00d7546b.jpg\" alt=\"\" width=\"1100\" height=\"546\" class=\"size-full wp-image-48698\" srcset=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/19940222_grimm_dieter_mS_1100\u00d7546b.jpg 1100w, https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/19940222_grimm_dieter_mS_1100\u00d7546b-300x149.jpg 300w, https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/19940222_grimm_dieter_mS_1100\u00d7546b-768x381.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1100px) 100vw, 1100px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-48698\" class=\"wp-caption-text\">Dieter Grimm | Screenshot: ARD, tagesschau<\/figcaption><\/figure><br \/>\n<span style=\"font-size: 11pt; font-family: tahoma,arial,helvetica,sans-serif;\"><br \/>\nDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat \u00fcber mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medien\u00e4nderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpr\u00e4sident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15.\/16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabh\u00e4ngigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden. <\/p>\n<p>Was passiert zur Zeit in Karlsruhe? Wieviele Menschen sind mit den Klagen besch\u00e4ftigt? Wie ist der Prozess, der zur Entscheidung f\u00fchrt, organisiert? Wer entscheidet letztlich? <\/p>\n<div style=\"height:20px;\"><\/div>\n<div style=\"width: 640px;\" class=\"wp-video\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('video');<\/script><![endif]-->\n<video class=\"wp-video-shortcode\" id=\"video-48694-1\" width=\"640\" height=\"318\" preload=\"metadata\" controls=\"controls\"><source type=\"video\/mp4\" src=\"http:\/\/www.wwwagner.tv\/video\/20201219_1500_grimm_dieter_langcut_audiogramm.mp4?_=1\" \/><a href=\"http:\/\/www.wwwagner.tv\/video\/20201219_1500_grimm_dieter_langcut_audiogramm.mp4\">http:\/\/www.wwwagner.tv\/video\/20201219_1500_grimm_dieter_langcut_audiogramm.mp4<\/a><\/video><\/div>\n<div style=\"height:30px;\"><\/div>\n<p><span style=\"font-size: 11pt; font-family: tahoma,arial,helvetica,sans-serif;\"><\/p>\n<div style=\"height: 10px;\"><\/div>\n<p><u>Wer<\/u>:<br \/>\n* Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm LL.M., Bundesverfassungsrichter a. D.<br \/>\n* <a href=\"https:\/\/www.daniel-bouhs.de\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Daniel Bouhs<\/a>, Freier Medienjournalist<br \/>\n* J\u00f6rg Wagner, Freier Medienjournalist<br \/>\n<u>Was<\/u>: Telefoninterview zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts<br \/>\n<u>Wann<\/u>: rec.: 19.12.2020, 15:00 Uhr, ver\u00f6ffentlicht in einer 14:52-Fassung am <a href=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=48723\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">19.12.2020<\/a>, 18:11 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer 5:34-Minuten-Fassung am 20.12.2020, 10:44\/17:44 Uhr im rbb Inforadio<\/p>\n<div style=\"height: 10px;\"><\/div>\n<div style=\"height: 20px;\"><\/div>\n<div id='stb-container-3730' class='stb-container-css stb-custom-container stb-no-caption stb-image-none stb-ltr stb-border stb-side'><aside class='stb-icon'><img src='http:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/plugins\/wp-special-textboxes\/themes\/stb-dark\/heart.png'><\/aside><div id='stb-box-3730' class='stb-custom_box stb-box' ><\/p>\n<p>(w\u00f6rtliches Transkript, H\u00f6rverst\u00e4ndnisfehler vorbehalten)<\/p>\n<div style=\"height: 20px;\"><\/div>\n<blockquote>\n<p>[00:00:01]<br \/>\nHier ist das Erste Deutsche Fernsehen mit der Tagesschau! <\/p>\n<p>[00:00:09]<br \/>\n<u>Werner Veigel<\/u>: Guten Abend, meine Damen und Herren! Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunk- und Fernsehgeb\u00fchren muss ge\u00e4ndert werden. Es ist in wesentlichen Punkten grundgesetzwidrig. Mit dieser Entscheidung st\u00e4rkte das Bundesverfassungsgericht heute den \u00f6ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF den R\u00fccken gegen staatliche Einflussnahme. Bisher bestimmen die Ministerpr\u00e4sidenten und Parlamente der L\u00e4nder die Geb\u00fchrenh\u00f6he. K\u00fcnftig soll sie von einer politikunabh\u00e4ngigen Kommission festgelegt werden. <\/p>\n<p>[00:00:37]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Ja, vielleicht haben Sie es schon am &#8222;Tagesschau&#8220;-Vorspann gemerkt: Das war eine historische Meldung und zwar vom 22. Februar 1994. Wesentlich beteiligt an dem vermeldeten <a href=\"https:\/\/bit.ly\/3bQ2dKn\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">8. Rundfunkurteil<\/a> des Bundesverfassungsgerichts war Professor Dieter Grimm, der uns jetzt auch telefonisch zugeschaltet ist. Hallo. <\/strong><\/p>\n<p>[00:00:55]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Hallo! <\/p>\n<p>[00:00:56]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Hallo, Herr Grimm! Sie geh\u00f6rten von Mitte Juli 1987 bis zum Ende 1999 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats an. Bevor wir zur aktuellen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes blicken, noch einmal zu dem Urteil, das Sie damals mit Bundesverfassungsrichter Roman Herzog verk\u00fcndeten. Sie sprachen im Februar 1994 davon: <em>&#8222;F\u00fcr die Geb\u00fchrenfinanzierung gilt der Grundsatz der Programmneutralit\u00e4t. Im Verfahren der Geb\u00fchrenfinanzierung ist von den Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten auszugehen. Die Geb\u00fchr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.&#8220;<\/em> Das war der dritte Leitsatz. K\u00f6nnen Sie die damalige Problemlage noch einmal kurz erl\u00e4utern? Was war der Konflikt und wie haben Sie ihn dann letztlich gel\u00f6st? <\/strong><\/p>\n<p>[00:01:42]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Ja, nat\u00fcrlich. Ich kann mich ja gut entsinnen daran, obwohl es mittlerweile eine ganze Reihe von Jahren zur\u00fcckliegt. Es ging um die Frage, ob die Festsetzung der Rundfunkgeb\u00fchr durch die Landtage mit der Rundfunkfreiheit vereinbar ist. Rundfunkfreiheit bedeutet ja in erster Linie Staatsfreiheit. Und deswegen stellte sich die Frage, ist eine politische Festsetzung der Rundfunkgeb\u00fchren mit der Staatsfreiheit vereinbar? Urspr\u00fcnglich hatten dagegen bayerische Fernsehteilnehmer geklagt und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, also noch nicht ein Verfassungsgericht, sondern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fand, dass die Kl\u00e4ger mit ihren Bedenken Recht hatten und legte deswegen dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Festsetzung der Rundfunkgeb\u00fchren durch die Landtage verfassungsm\u00e4\u00dfig ist, aber unter bestimmten Bedingungen. Die haben Sie ja eben kurz auch schon erw\u00e4hnt. <\/p>\n<p>[00:02:47]<br \/>\nDer Rundfunk erf\u00fcllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion und deswegen muss er von Verfassungs wegen die finanziellen Mittel bekommen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Funktion notwendig ist. Das ist die eine Aussage. Und die weitere Aussage \u00fcber die Bedingungen bedeutet dann aber, dass die Landtage &#8211; vor ihnen sind ja auch die Ministerpr\u00e4sidenten an der Reihe, die den Staatsvertrag abschlie\u00dfen &#8211; dabei nicht frei sind. Der Rundfunk muss das bekommen, was er ben\u00f6tigt, um seinen Auftrag zu erf\u00fcllen. Und es darf die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten nicht gef\u00e4hrdet werden. <\/p>\n<p>[00:03:29]<br \/>\nNun gibt es direkte Einflussnahmen auf die Programmfreiheit, etwa wenn Politiker verlangen, dass etwas Bestimmtes gesendet oder nicht gesendet w\u00fcrde. Mit so einem Fall haben wir es hier nat\u00fcrlich nicht zu tun. Aber die Programmfreiheit sch\u00fctzt auch gegen indirekte Einflussnahme. Und da sind wir beim Geld: Man kann nat\u00fcrlich mit dem Entzug von Mitteln bestimmte politische Ziele durchsetzen. Man kann ein Drohpotenzial entfalten, das dann dazu f\u00fchrt, dass der Rundfunk etwas anderes tut, als das, was er nach journalistischen Kriterien meint,  tun zu m\u00fcssen. <\/p>\n<p>[00:04:05]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Wir werden gleich &#8211; das spielt ja alles dann auch eine Rolle, wenn es um die Bewertung der aktuellen Sachlage angeht &#8211; darauf sicher nochmal st\u00e4rker eingehen. Vielleicht grunds\u00e4tzlich: Hat Sie das erstaunt, dass der Streit \u00fcber die Rundfunkfinanzierung und wer da wie das Sagen hat bis heute anh\u00e4lt?<\/strong> <\/p>\n<p>[00:04:21]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Nein, eigentlich nicht. Es ist ja seit eh und je eine umstrittene Sache. Rundfunkbeitragserh\u00f6hungen werden immer \u00f6ffentlich strittig diskutiert. Politiker k\u00f6nnen Punkte sammeln, wenn sie sich gegen die Erh\u00f6hung des Beitrags aussprechen. Wir haben ein Verfassungsgerichtsverfahren \u00fcber die selbe Frage nochmal ein paar Jahre sp\u00e4ter 2007 gehabt. Dann haben wir ein Verfahren gehabt 2018, als von der Geb\u00fchr auf den Beitrag umgestellt wurde. Also wirklich \u00fcberrascht war ich nicht. <\/p>\n<p>[00:04:54]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Vielleicht zun\u00e4chst zum Ablauf, was jetzt gerade in Karlsruhe m\u00f6glicherweise passiert. Denn nach einem Eintreffen von Klagen gibt es ja bei Eil-Charackter wahrscheinlich ein erprobtes Prozedere. Wie schnell muss eine Antwort folgen?<\/strong> <\/p>\n<p>[00:05:11]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Also, zun\u00e4chst einmal m\u00fcsste ein Eilantrag gestellt werden. Wenn ein Eilantrag kommt, dann kann der sehr schnell behandelt werden. Also, um ein Beispiel zu nennen: Ich war auch zust\u00e4ndig in meiner Zeit in Karlsruhe f\u00fcr die Versammlungsfreiheit. Wenn also heute ein Verwaltungsgericht eine Versammlung verbietet, die morgen am Sonntag stattfinden sollte, dann kann man auch \u00fcber Nacht entscheiden. So dringend ist es beim Rundfunkbeitrag nicht. Aber wenn ein Eilantrag gestellt ist, wird das relativ schnell gehen. Das wird eine Sache sein meiner Sch\u00e4tzung nach &#8211; h\u00e4ngt nat\u00fcrlich auch immer davon ab, was sonst noch gerade anliegt &#8211; von ein, zwei Monaten. <\/p>\n<p>[00:05:50]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Das hei\u00dft, Sie rechnen jetzt eigentlich nicht damit, dass es noch in diesem Jahr vor dem 1.1., wo eigentlich der Beitrag erh\u00f6ht werden sollte&#8230; <\/strong><\/p>\n<p>[00:05:56]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: &#8230;nein, das halte ich f\u00fcr ziemlich ausgeschlossen. Ja. <\/p>\n<p>[00:05:58]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Aha.<\/strong> <\/p>\n<p>[00:05:59]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Nein. In diesem Jahr wird das nicht mehr geschehen. <\/p>\n<p>[00:06:02]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Und wenn es eine Eilentscheidung gibt &#8211; entsprechende Antr\u00e4ge haben die Sender ja zus\u00e4tzlich zu ihren eigentlichen Klagen ja auch gestellt -, folgt dann zeitversetzt noch notwendigerweise ein ausf\u00fchrliches Urteil&#8230; <\/strong><\/p>\n<p>[00:06:14]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: &#8230;ja, nat\u00fcrlich&#8230; <\/p>\n<p>[00:06:14]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>&#8230;oder man muss in der ersten Entscheidung, muss da schon alles ersch\u00f6pfend begr\u00fcndet sein? <\/strong><\/p>\n<p>[00:06:18]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Nein. Bei einem Eilantrag wird die rechtliche Frage noch gar nicht gepr\u00fcft, sondern bei einem Eilantrag wird nur eine Folgenabw\u00e4gung gemacht. Das hei\u00dft, man beantwortet zwei hypothetische Fragen: Was w\u00e4re schlimmer, wenn der Eilantrag Erfolg hat und nachher stellt sich heraus, der Landtag hatte Recht? Konstellation eins. Konstellation zwei: Der Eilantrag wird abgelehnt und nachher stellt sich heraus, das Vorgehen des Landtags war verfassungswidrig. Was wiegt schwerer? Was ist schlimmer? Das ist die einzige Frage, die beim Eilantrag beantwortet wird. Und wie auch immer das ausgeht, gibt es eine Entscheidung \u00fcber die Hauptsache. Die ist dann eine Aussage \u00fcber die verfassungsrechtliche Lage. Und die ist nat\u00fcrlich wesentlich gr\u00fcndlicher, wesentlich l\u00e4nger und dauert auch entsprechend l\u00e4nger. <\/p>\n<p>[00:07:14]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Wie viele Menschen sind denn in der Regel mit dem Vorgang jetzt befasst? <\/strong><\/p>\n<p>[00:07:18]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Wenn wir mal die Verwaltungsseite auslassen, die die Post \u00f6ffnet und solche Dinge macht und das in Register eintr\u00e4gt, sind es acht Richter. Das Verfassungsgericht besteht aus zwei Senaten. Jeder Senat hat acht Richter. Also acht Personen werden dar\u00fcber entscheiden. <\/p>\n<p>[00:07:34]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Und wo holen sich die Richterinnen und Richter so etwas wie die n\u00f6tige Kompetenz, vor allen Dingen die Expertise gerade unter diesem Termindruck her? Die Rede ist ja zum Beispiel davon, dass die L\u00e4nder auch schon Stellungnahmen abgeben mussten. Ist das so, dass dann alle beteiligten L\u00e4nder gefragt werden? Und gibt es noch sowas wie Schnellgutachten? <\/strong><\/p>\n<p>[00:07:52]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Also, es werden die beteiligten L\u00e4nder gefragt. Es kann auch sein, dass anderen Interessenten in der Entscheidung noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dann kann das Verfassungsgericht, wenn es das f\u00fcr n\u00f6tig h\u00e4lt, unabh\u00e4ngige Experten befragen&#8230;. <\/p>\n<p>[00:08:09]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>&#8230;wer k\u00f6nnte das sein? <\/strong><\/p>\n<p>[00:08:10]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Es k\u00f6nnte zum Beispiel die Kommission f\u00fcr die Festsetzung der Rundfunkgeb\u00fchren befragen. Da ist das Verfassungsgericht v\u00f6llig frei. Das Gericht braucht nat\u00fcrlich kein Expertenwissen \u00fcber die Rechtsfrage. Da ist niemand kompetenter als es selber. Aber \u00fcber die tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4nge. Und nat\u00fcrlich werden die Streitparteien, also das Land Sachsen-Anhalt auf der einen Seite und die anderen L\u00e4nder, selber schon Material in ihren Klageschriften und ihren Beantwortungen bringen. Also normalerweise ist das Gericht mit Sachwissen gut ausger\u00fcstet. <\/p>\n<p>[00:08:41] <u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Aber es ist eine gerade Anzahl. Sie sagten acht. Wer entscheidet dann letztlich, wenn es eine Pattsituation zum Beispiel gibt? <\/strong><\/p>\n<p>[00:08:50]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: F\u00fcr Pattsituationen gilt, dass dann der angegriffene Staat sagt &#8211; also das w\u00e4re hier die Weigerung des Landtages &#8211; nicht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt werden kann. Eine Verfassungswidrigkeit braucht man eine Mehrheit, also mindestens f\u00fcnf zu drei. <\/p>\n<p>[00:09:04]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Wir reden weiter im &#8222;Medienmagazin&#8220; \u00fcber das anh\u00e4ngige Verfahren, auch eine Eilsache zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht. Dort haben sich die Sender dar\u00fcber beschwert, dass Sachsen-Anhalt die Erh\u00f6hung von 86 Cent pro Haushalt im Monat gestoppt hat.<\/strong> <\/p>\n<p>[00:09:17]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Und daf\u00fcr sind wir weiter verbunden mit Professor Dieter Grimm, fr\u00fcher selbst als Richter am h\u00f6chsten deutschen Gericht mit Rundfunksachen befasst. Herr Professor Grimm, wie schwer d\u00fcrfen sich die Richterinnen und Richter mit dem Eilantrag denn tun, mit dem die Sender erreichen wollen, dass der Rundfunkbeitrag doch bereits zum 1. Januar steigt? <\/strong><\/p>\n<p>[00:09:37]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Ich vermute, dass sich die Richter mit dem Eilantrag nicht sehr schwer tun werden. Ich habe ja gesagt, worum es geht: Also, man muss feststellen, was w\u00e4re schlimmer, wenn man jetzt im Eilantrag statt gibt und nachher stellt sich heraus, der Landtag durfte tun, was er da tat, oder umgekehrt, der Eilantrag wird abgelehnt und sp\u00e4ter stellt sich heraus, der Landtag handelte verfassungswidrig. Und das ist eine Abw\u00e4gung des Schadens f\u00fcr die Rundfunkfreiheit auf der einen Seite und f\u00fcr den staatlichen Akt auf der anderen Seite. Also, ich glaube nicht, dass das sehr schwierig w\u00fcrde, aber ich werde jetzt nicht spekulieren, wie es ausgehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>[00:10:20]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Nat\u00fcrlich nicht. Aber vielleicht nochmal strukturell gesehen: Sachsen-Anhalt, die Politiker, die Abgeordneten dort, vor allen Dingen der CDU-Fraktion, haben ja gesagt, es sei doch letztlich eine Farce, wenn sie gar nicht dagegen stimmen k\u00f6nnten, wo ist denn da das demokratische Element eines Parlaments in diesem Verfahren. Und die Sender sagen wiederum: Na ja, es gilt das, was die Finanzkommission KEF empfohlen hat als Rundfunkbeitrag ab Januar. Welchen Stellenwert hat das Bundesverfassungsgericht &#8211; und Sie waren ja an den wesentlichen Urteilen auch beteiligt &#8211; dieser sogenannten KEF denn letztlich einger\u00e4umt in dem Verfahren?<\/strong> <\/p>\n<p>[00:10:56]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Also, das ist nat\u00fcrlich Gegenstand intensiver Debatten gewesen in Karlsruhe. Und das, was das Gericht als m\u00f6gliche verfassungsm\u00e4\u00dfige Form vorgeschlagen oder in Erw\u00e4gung gebracht hat, ist ja nachher auch Recht geworden. Also, zun\u00e4chst einmal: Der Ausgangspunkt ist die Anmeldung, die Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten. \u00dcber die Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten beugt sich eine unabh\u00e4ngige Expertenkommission. Das ist die sogenannte KEF. Und die KEF macht einen Vorschlag, nach Pr\u00fcfung des Antrages der Rundfunkanstalten. \u00dcblicherweise f\u00e4llt die Empfehlung der KEF niedriger aus als die W\u00fcnsche der Rundfunkanstalten. Und dann hat die Politik, das hei\u00dft also die Ministerpr\u00e4sidenten, die den Staatsvertrag abschlie\u00dfen, und die Landtage, die ihn ratifizieren m\u00fcssen, nur noch einen sehr geringen Spielraum. Das hei\u00dft, es m\u00fcsste au\u00dferordentlich gewichtige Gr\u00fcnde geben zur Ablehnung des KEF-Vorschlages. Und diese Gr\u00fcnde m\u00fcssten auch angef\u00fchrt werden und sich als stichhaltig erweisen. Also es gibt einen Spielraum f\u00fcr die Politik in diesem Bereich, aber der Spielraum ist relativ gering. <\/p>\n<p>[00:12:13]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Gab es schon mal solch eine Situation, dass ein Landtag sagte, wir k\u00f6nnen hier nicht abstimmen? <\/strong><\/p>\n<p>[00:12:19]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Ich habe keine solche Situation vor Augen. Das zweite Urteil aus dem Jahr 2017, in dem der Staatsvertrag f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurde, war eine Situation, wo es gar nicht bis zu den Landtagen kam. Da hatten bereits die Ministerpr\u00e4sidenten der CDU-gef\u00fchrten L\u00e4nder sich geweigert, dem Vorschlag der KEF zu folgen. Und das kam dann also gar nicht in die Landtage. Und es wurde also schon der Staatsvertrag f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Der Staatsvertrag ist hier zustande gekommen und folgt der KEF-Empfehlung. Also hier geht es in der Tat um den Landtag. Aber das ist eine neue Situation. <\/p>\n<p>[00:13:03]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>Das Bundesverfassungsgericht als h\u00f6chstes Rechtsorgan in dieser Republik ist ja auch das einzige Gericht, wenn ich das richtig verstanden habe, das nicht nur Recht interpretiert und auslegt, sondern Recht sprechen kann im Sinne von, auch Recht ver\u00e4ndern kann und dadurch auch Strukturen zum Beispiel in der Politik bzw. in den Regierungsapparaten. Gehen Sie denn davon aus, dass jetzt wieder so was wie ein Grundsatzurteil folgt, das auch nochmal das Verfahren \u00e4ndert, also vielleicht die L\u00e4nder, die Parlamente zum Beispiel von dem Verfahren k\u00fcnftig ausschlie\u00dfen w\u00fcrde? <\/strong><\/p>\n<p>[00:13:36]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Damit rechne ich eigentlich nicht, denn das Gericht entscheidet diesen Fall und wird nicht Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Zukunft machen. Allerdings: In dem Verfahren, an dem ich beteiligt gewesen bin, also 1994, hat das Gericht die Situation, vor der wir jetzt stehen, sozusagen schon vorweg geahnt. Denn es steht ein Satz in dem Urteil, in dem gesagt wird, man m\u00fcsste \u00fcberlegen, ob es denkbar w\u00e4re, f\u00fcr die Frage der Festsetzung der Rundfunkgeb\u00fchren vom Prinzip der Einstimmigkeit der L\u00e4nder abzugehen. Aber das hat das Verfassungsgericht nat\u00fcrlich nicht angeordnet, das w\u00e4re auch nicht seine Sache, sondern es hat gesagt, das m\u00fcsste \u00fcberlegt werden. Das w\u00fcrde aber nat\u00fcrlich voraussetzen, dass die L\u00e4nder einstimmig zun\u00e4chst einmal beschlie\u00dfen, in Zukunft gilt f\u00fcr Rundfunkgeb\u00fchren nicht mehr das Einstimmigkeitsprinzip. Ob die L\u00e4nder sich dazu entschlie\u00dfen, ist ihr Belieben, ist ihre Sache. Hilfreich w\u00e4re es wahrscheinlich, aber das ist kein verfassungsrechtliches Gebot. <\/p>\n<p>[00:14:39]<br \/>\n<u>J\u00f6rg Wagner<\/u>: <strong>Nun interessiert uns Ihre Meinung als jemand, der auch Rundfunkrecht gesprochen hat und nicht so sehr, ob Sie glauben, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung w\u00e4re &#8211; was w\u00fcrden Sie mit Ihrer jahrelangen Erfahrung sagen: Es sind ja alternative Modelle zurzeit in der Diskussion, also auch zum Beispiel das sogenannte Indexmodell, wo die Erh\u00f6hung des Rundfunkbeitrags gekoppelt wird an eine Erh\u00f6hung der Lebenshaltungskosten oder des Inflationsmechanismuses. Inwieweit d\u00fcrfte sich das mit dem herausgehobenen Stellenwert der KEF denn vereinbaren lassen? <\/strong><\/p>\n<p>[00:15:12]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Dann w\u00fcrde die KEF keine gro\u00dfe Rolle mehr spielen. Dann w\u00fcrde die KEF allenfalls noch f\u00fcr Ausnahmesituationen infrage kommen. Also, das ist durchaus m\u00f6glich. Auch in dem Urteil von 1994 steht schon drin, das KEF-Modell ist nicht das einzig m\u00f6gliche. Auch eine Indexierung, wenn sie ordentlich geregelt ist, w\u00e4re mit der Verfassung vereinbar. Also, das k\u00f6nnte man machen. Und dann w\u00fcrde die KEF sozusagen nur noch eine Nothelferfunktion f\u00fcr ganz au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen, so vielleicht wie wir sie jetzt haben, falls das eine Rolle f\u00fcr die Geb\u00fchr spielen k\u00f6nnte, das kann ich jetzt nicht absehen haben, haben. Aber sie w\u00e4re dann eigentlich f\u00fcr die eigentliche Sache nicht mehr ben\u00f6tigt. <\/p>\n<p>[00:15:59]<br \/>\n<u>Daniel Bouhs<\/u>: <strong>&#8230; meint Professor Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, der selbst an fr\u00fcheren Entscheidungen zum Rundfunk beteiligt war. Vielen Dank f\u00fcr Ihre Zeit! <\/strong><\/p>\n<p>[00:16:06]<br \/>\n<u>Prof. Dieter Grimm<\/u>: Ja, aber gern! <\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/div><\/div>\n<div style=\"height: 10px;\"><\/div>\n<div style=\"height: 30px;\"><\/div>\n<hr \/>\n<div style=\"height: 5px;\"><\/div>\n<p><html><br \/>\n     <head><\/p>\n<style type=\"text\/css\">\n       body {\n                     background: #DADADA;\n       }\n      <\/style>\n<p>     <\/head><br \/>\n     <body><br \/>\n<\/body><br \/>\n    <\/html><br \/>\n<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat \u00fcber mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medien\u00e4nderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpr\u00e4sident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15.\/16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabh\u00e4ngigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden. Was passiert zur Zeit in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[17],"tags":[886,423,31],"class_list":["post-48694","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuell","tag-bundesverfassungsgericht","tag-rundfunkbeitrag","tag-rundfunkgebuhren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48694"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48694\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":50178,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48694\/revisions\/50178"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=48694"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=48694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}