{"id":51280,"date":"2022-02-04T10:45:18","date_gmt":"2022-02-04T08:45:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=51280"},"modified":"2022-02-10T04:12:53","modified_gmt":"2022-02-10T02:12:53","slug":"dr-eva-flecken-zur-untersagung-des-programms-rt-de-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=51280","title":{"rendered":"Dr. Eva Flecken zur Untersagung des Programms RT DE in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p><figure id=\"attachment_51281\" aria-describedby=\"caption-attachment-51281\" style=\"width: 1100px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/20220204_flecken_eva_mS_1100-x-546.jpg\" alt=\"\" width=\"1100\" height=\"546\" class=\"size-full wp-image-51281\" srcset=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/20220204_flecken_eva_mS_1100-x-546.jpg 1100w, https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/20220204_flecken_eva_mS_1100-x-546-300x149.jpg 300w, https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/uploads\/20220204_flecken_eva_mS_1100-x-546-768x381.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1100px) 100vw, 1100px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51281\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Eva Flecken auf der Terrasse der mabb | Foto: \u00a9 J\u00f6rg Wagner<\/figcaption><\/figure><br \/>\n<span style=\"font-size: 11pt; font-family: tahoma,arial,helvetica,sans-serif;\"><\/p>\n<div style=\"height:20px;\"><\/div>\n<blockquote><p><em><strong>Senden ohne Rundfunklizenz \u2013 ZAK untersagt Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms \u201eRT DE\u201c in Deutschland<\/strong><br \/>\nDie Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat am 1. Februar 2022 die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms \u201eRT DE\u201c in Deutschland beanstandet und untersagt, weil die daf\u00fcr erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt.<\/p>\n<p>Das Programm RT DE ist ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, f\u00fcr das gem\u00e4\u00df \u00a7 52 Medienstaatsvertrag weder eine Zulassung erteilt noch beantragt wurde. Die Veranstaltung und Verbreitung des TV-Programms \u00fcber Live-Stream im Internet, \u00fcber die Mobile- und Smart-TV-App \u201eRT News\u201c und \u00fcber den Satelliten ist daher einzustellen. Die Veranstalterin von \u201eRT DE\u201c kann sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.<\/p>\n<p>Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin veranstaltet seit 16. Dezember 2021 das Fernsehprogramm \u201eRT DE\u201c in eigener inhaltlicher Verantwortung. Das deutschsprachige, journalistisch-redaktionell gestaltete Programm richtet sich mit den Themenschwerpunkten Nachrichten, Dokumentation und Unterhaltung an ein deutsches Fernsehpublikum. Am 17. Dezember 2021 leitete die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) als \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren ein, in dem die RT DE Productions GmbH als verantwortliches Unternehmen um Stellungnahme gebeten wurde. Da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handelt, obliegt die Entscheidung der ZAK.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"https:\/\/www.die-medienanstalten.de\/service\/pressemitteilungen\/meldung?tx_news_pi1%5Bnews%5D=5004&#038;cHash=0c9c8c9e12705fce08da37d65bc4b6cd\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">ZAK, 02.02.2022<\/a><\/p>\n<div style=\"height:30px;\"><\/div>\n <audio   controls > <source src=\"http:\/\/www.wwwagner.tv\/audio\/20220204_1045_flecken_eva_128mono.mp3\" type='audio\/mpeg' \/> <object   type=\"application\/x-shockwave-flash\"  data=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/plugins\/wphtml5player\/inc\/flowplayer.swf\"  width=\"400\"  height=\"30\"> <param name=\"movie\" value='https:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/plugins\/wphtml5player\/inc\/flowplayer.swf' \/><param name=\"allowfullscreen\" value='false' \/><param name=\"cachebusting\" value='true' \/><param name=\"bgcolor\" value='#000000' \/><param name=\"flashvars\" value='config={\"plugins\":{\"controls\":{\"height\":30,\"autoHide\":false,\"fullscreen\":false}},\"clip\":{\"autoPlay\":false,\"url\":\"http:\\\/\\\/www.wwwagner.tv\\\/audio\\\/20220204_1045_flecken_eva_128mono.mp3\"},\"playlist\":[{\"autoPlay\":false,\"url\":\"http:\\\/\\\/www.wwwagner.tv\\\/audio\\\/20220204_1045_flecken_eva_128mono.mp3\"}],\"play\":{\"opacity\":0}}' \/>  No audio playback capabilities, please download the audio below<br \/><strong>Download Audio:<\/strong> Closed Format: <a href=\"http:\/\/www.wwwagner.tv\/audio\/20220204_1045_flecken_eva_128mono.mp3\">MP3<\/a> <\/object> <!-- Generated by HTML5 Multimedia Framework (http:\/\/code.google.com\/p\/html5videoplayer) --> <\/audio>  \n<div style=\"height:10px;\"><\/div>\n<p><span style=\"font-size: 11pt; font-family: tahoma,arial,helvetica,sans-serif;\"><br \/>\n<u>Wer<\/u>:<br \/>\n* Dr. Eva Flecken, <a href=\"https:\/\/www.mabb.de\/uber-die-mabb\/organisation-und-struktur\/direktorin.html\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Direktorin<\/a>, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)<br \/>\n* Daniel Bouhs, Freier Medienjournalist<br \/>\n* J\u00f6rg Wagner, Freier Medienjournalist<br \/>\n* Zitate: RT DE, Video <a href=\"http:\/\/RT DE Productions klagt gegen die Entscheidung der MABB, die die Verbreitung des Senders untersagt 2 Feb. 2022 14:03 Uhr\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">auf der Seite<\/a> &#8222;RT DE Productions klagt gegen die Entscheidung der MABB, die die Verbreitung des Senders untersagt&#8220; vom 02.02.2022, 14:03 Uhr<br \/>\n<u>Was<\/u>: Online-Schaltgespr\u00e4ch \u00fcber eine Entscheidung der Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten zur RT DE Productions GmbH als Veranstalterin des Senders RT DE<br \/>\n<u>Wann<\/u>: 04.02.2022, 10:45 Uhr, ver\u00f6ffentlicht im radioeins-Medienmagazin am <a href=\"https:\/\/www.wwwagner.tv\/?p=51269\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">05.02.2022<\/a> um 18:36 Uhr und in einer gek\u00fcrzten Fassung im rbb Inforadio, 06.02.2022, 10:43 Uhr\/19:43 Uhr<\/p>\n<div style=\"height:10px;\"><\/div>\n<div id='stb-container-7806' class='stb-container-css stb-custom-container stb-no-caption stb-image-none stb-ltr stb-border stb-side'><aside class='stb-icon'><img src='http:\/\/www.wwwagner.tv\/wp-content\/plugins\/wp-special-textboxes\/themes\/stb-dark\/heart.png'><\/aside><div id='stb-box-7806' class='stb-custom_box stb-box' ><br \/>\n<span style=\"font-size: 11pt; font-family: tahoma,arial,helvetica,sans-serif;\"><br \/>\n(w\u00f6rtliches Transkript, H\u00f6rverst\u00e4ndnisfehler vorbehalten)<\/p>\n<div style=\"height: 20px;\"><\/div>\n<blockquote><p>\nDaniel Bouhs [00:00:00] <strong>Und unsere erste Frage ist: Was genau wurde jetzt wem untersagt?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:00:05] Die ZAK, also die Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht, da sitzen alle 14 Landesmedienanstalten drin, haben die Veranstaltung und die Verbreitung des Programms RT DE zun\u00e4chst einmal beanstandet und dann auch untersagt. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:00:21] <strong>Also auf allen Kan\u00e4len? Es geht also um Fernsehen? Aber geht es zum Beispiel auch ums Netz? RT DE streamt ja bis heute. Also auch jetzt w\u00e4hrend wir unser Gespr\u00e4ch aufzeichnen nach wie vor RT DE auf der Website.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:00:33] Genau, der Rundfunkbegriff, der ist unabh\u00e4ngig von den Verbreitungswegen. Das hei\u00dft, wenn wir ein Rundfunkprogramm untersagen, ist es v\u00f6llig egal, ob dieses \u00fcber Satellit, Kabel, Terrestrik oder \u00fcber einen Livestream verbreitet wird. S\u00e4mtliche Verbreitungswege sind dann untersagt und der Veranstalter, die Veranstalterin m\u00fcsste dann entsprechend dem Folge leisten und auch den Livestream \u00fcber eine App, \u00fcber eine Website, wo auch immer einstellen. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:00:59] <strong>Nun behauptet ja RT DE, dass die Berliner Produktionsfirma, die mit der Erkl\u00e4rung der ZAK angesprochen wurde, nicht der Veranstalter sei:<\/strong> <\/p>\n<p>RT DE [00:01:08] <em>&#8222;Obwohl ein Teil des Materials von RT DE von dem Unternehmen in Berlin produziert wird, befindet sich der Hauptsitz des Senders in Moskau. Dort werden alle redaktionellen Entscheidungen getroffen. Das Unternehmen in der deutschen Hauptstadt produziert einige Beitr\u00e4ge und Sendungen, strahlt sie aber nicht aus. Daher kann sie nicht als Fernsehveranstalter verklagt werden.&#8220;<\/em> <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:01:29] <strong>Hat sich die mabb vielleicht von der Namens\u00e4hnlichkeit der RT DE Productions GmbH t\u00e4uschen lassen?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:01:35] Nee, wir schauen da schon ganz genau hin und vielleicht darf ich erg\u00e4nzen, dass das jetzt auch nicht der erste Kontakt der mabb mit der RT DE Productions GmbH und damit mit RT DE war. Als Anfang des Jahres 2021 RT DE angek\u00fcndigt hat, einen Sender aus und in Berlin zu starten, hat sich die mabb bereits einmal an RT DE gewandt und darauf hingewiesen, dass Rundfunk in Deutschland zulassungspflichtig ist und vorsorglich auch auf das Gebot der Staatsferne hingewiesen. Und die Antwort war dann auch, dass man sich selbstverst\u00e4ndlich an die deutschen und europ\u00e4ischen Gesetze halten werde, wenn man einen Sender startet. Also insofern haben wir schon sehr fr\u00fch darauf hingewiesen, dass man in Deutschland f\u00fcr Rundfunk eine Lizenz braucht und dass es daf\u00fcr ein Zulassungsverfahren gibt. Und genau das war jetzt auch die Entscheidung der ZAK, dass wir hier es also mit einem Sender zu tun haben, der aber keine Lizenz hat. Und deswegen musste die ZAK, mussten die Medienanstalten hier auch t\u00e4tig werden. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:02:36] <strong>Bei der Lizenzierung geht es ja um letztlich Programme, die in Deutschland veranstaltet werden, also aus Deutschland f\u00fcr Deutschland. RT DE behauptet ja nun, dass der Sendebetrieb in Moskau letztlich l\u00e4uft, ja? Sind Sie dann \u00fcberhaupt noch zust\u00e4ndig, wenn das ein Programm ist, das eigentlich aus Moskau kommt und nicht aus Berlin?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:02:56] Ja, jetzt wird es kurz ein bisschen juristisch, das kann ich Ihnen nicht ganz ersparen. Es ist so, dass der Medienstaatsvertrag kennt das Prinzip der Niederlassung. Wir m\u00fcssen also pr\u00fcfen, wer ist denn hier eigentlich die Veranstaltung? Ist die in Deutschland niedergelassen? Da ist insbesondere relevant: Wo werden die redaktionellen Entscheidungen getroffen und wo ist das mit dem Programm betraute Personal denn eigentlich t\u00e4tig? In welchem Land? Ist das in Deutschland? Im \u00dcbrigen kennt der Medienstaatsvertrag auch die Konstellation, dass selbst die Hauptverwaltung nicht in Deutschland liegt. Dennoch gilt dieser Sender dann in Deutschland als zugelassen, wenn eben diese beiden Kriterien &#8211; also sprich die redaktionellen Entscheidungen werden in Deutschland getroffen und der wesentliche Teil des mit dem Programm betrauten Personals sitzt in Deutschland &#8211; zutrifft. Und genau diese Frage hat die ZAK beantwortet. Anhand zahlreicher Indizien und Nachweise ist sie zu der Entscheidung gekommen, dass die redaktionellen Entscheidungen und die redaktionelle Verantwortlichkeit eindeutig hier in Berlin liegt. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:03:57] <strong>Was hei\u00dft zahlreiche Indizien? Haben Sie sich dann zum Beispiel Reportagen angeguckt, wie es sie bei ARTE gab, die in Berlin-Adlershof RT DE besucht haben und die Studiokapazit\u00e4ten? Oder sind Sie quasi mit Au\u00dfendienstlern auch mal vor Ort gewesen?<\/strong> <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:04:10] <strong>Und haben Sie IP-Adressen ausgewertet?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:04:12] Wir haben sehr, sehr viele unterschiedliche Nachweise vorgebracht. Wichtig war ja, dass alle 14 Direktor:innen der ZAK sich wirklich ein voll umf\u00e4ngliches Bild machen k\u00f6nnten. Zu den Einzelheiten werde ich jetzt, sehen Sie es mir nach, nichts sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben sehr breit geguckt. Wir haben nat\u00fcrlich die eigenen Aussagen der Veranstalterin eigentlich, die ja das ganze Jahr \u00fcber, also das gesamte Jahr 2021 immer wieder get\u00e4tigt wurden, haben wir wahrgenommen, haben wir zur Kenntnis genommen und haben wir in unsere Entscheidung einflie\u00dfen lassen. Wir haben aber auch vieles andere ausgewertet. Wir haben dabei immer &#8230; sind wir \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen gefolgt und haben die in diese &#8230; unsere Entscheidungsfindung eingebunden. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:04:51] <strong>Weiter behauptet RT DE, man habe eine serbische Fernsehl izenz zur Verbreitung des Programms \u00fcber Satellit:<\/strong> <\/p>\n<p>RT DE [00:04:58] <em>&#8222;Die Sendelizenz hat RT DE am 6. Dezember 2021 in Serbien erhalten. Sie ist g\u00fcltig bis 2029.&#8220;<\/em> <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:05:08] <strong>Auch dann w\u00e4re ja die mabb nicht zust\u00e4ndig, oder?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:05:11] Ja, das ist das, was ich vorhin schon juristisch versucht habe, darzulegen. Aus unserer Sicht hat dieser Sachverhalt den deutschen Boden und damit auch den Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrages eben nie verlassen. Die vorgelagerte Frage ist: Wer ist die Veranstalterin? Und da ist die ZAK ganz klar der Auffassung: Die Veranstalterin ist die deutsche GmbH mit Sitz in Berlin. Das hei\u00dft, alle anderen Fragen, beispielsweise die einer serbischen Lizenz, stellen sich hier \u00fcberhaupt nicht. Weil wir immer wieder in den Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrages kommen und damit in die Zust\u00e4ndigkeit der deutschen Medienaufsicht. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:05:48] <strong>Demzufolge w\u00fcrde auch Artikel 4 des Europ\u00e4ischen Gesetzes <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/168007b0d8\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">ECTT<\/a> nicht greifen, der besagt, dass die Vertragsparteien den freien Empfang gew\u00e4hrleisten und die Weiterverbreitung von Programmen, die mit den Bestimmungen dieses \u00dcbereinkommens \u00fcbereinstimmen, in ihrem Hoheitsgebiet nicht beschr\u00e4nkt werden.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:06:06] Also RT selbst bezieht sich ja auf ein Fernseh\u00fcbereinkommen von 1989 des Europarates und da ist es dann v\u00f6lkerrechtlich \u00fcbrigens auch sehr spannend, in welchem Verh\u00e4ltnis dieses \u00dcbereinkommen zum novellierten n\u00e4mlich von 1998 steht und dann zum Zeitpunkt der Ratifizierung und der \u00c4nderung von Protokollerkl\u00e4rungen. Das ist tats\u00e4chlich juristisch hochgradig spannend. Nochmal: F\u00fcr diesen Fall ist es aber \u00fcberhaupt nicht von Relevanz, weil wir immer wieder zu der Frage kommen: Wer ist die Veranstalterin? Die ZAK hat entschieden: Es ist die deutsche GmbH. Hat diese Veranstalterin eine Lizenz? Nein, hat sie nicht. Und dann gilt das deutsche Medienrecht, das die Verbreitung dieses nicht lizenzierten Programms zu beanstanden und zu untersagen ist. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:06:51] <strong>Es geht ja auch in der Debatte um das Stichwort &#8222;Staatsferne&#8220;. Damit wir da die Regeln verstehen &#8211; also wenn RT DE ja nun letztlich auch eine Lizenz beantragen w\u00fcrde, was sie ja bislang in Deutschland nicht gemacht haben &#8211; damit wir die Regeln verstehen, k\u00f6nnte denn ein Sender wie die Deutsche Welle eine Lizenz bekommen, der ja auch direkt vom Staat finanziert wird, in diesem Fall dem deutschen? Denn das Fernsehprogramm der Deutschen Welle ist ja in einigen Angeboten etwa der Telekom empfangbar. Also gibt es da einen Unterschied?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:07:17] Also wir reden ja heute \u00fcber den Fall RT DE und nicht \u00fcber die Deutsche Welle. Sie wissen ja, dass die Deutsche Welle ein Auslandssender ist. Und Sie wissen auch, dass zulassungspflichtig privater Rundfunk in Deutschland ist. Ja, auch die \u00d6ffentlich-Rechtlichen bekommen ja von den Landesmedienanstalten keine Lizenz, sondern eben die anderen, ich nenne es jetzt mal salopp, die anderen Anbieter und die anderen Veranstalter. Und genau f\u00fcr die sind wir zust\u00e4ndig. Genau \u00fcber diese haben wir auch unsere Aufsicht. Sie wissen, das betrifft den Jugendschutz, das betrifft die Werbung, das betrifft alles m\u00f6gliche und eben auch die Zulassungsfragen. Das hei\u00dft, wir sind allein f\u00fcr alle anderen, sage ich mal, f\u00fcr alle anderen Veranstalter zust\u00e4ndig. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:07:56] <strong>Das w\u00e4re ja dann mit zweierlei Ma\u00df messen, oder? Also jetzt nicht die mabb, sondern grunds\u00e4tzlich im Rundfunkrecht.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:08:02] Ja, das gesamte Rundfunkrecht ist darauf aufgebaut, dass wir ein Duales Rundfunksystem haben. Wir haben den \u00d6ffentlich-rechtlichen und wir haben die Privaten. Und die Alliierten haben damals festgestellt, dass wir eine Aufsicht dann \u00fcber die Privaten brauchen bzw. damals war es ja nur Radio. Da gab es ja noch \u00fcberhaupt keine privaten Fernsehveranstalter und haben nach dem Vorbild Englands, der BBC, den \u00d6ffentlich-Rechtlichen aufgebaut. Es hat also einen historischen Kontext, dass wir ein Duales Rundfunksystem haben und die staatsferne Medienaufsicht &#8211; das sind wir, die Landesmedienanstalten &#8211; ist f\u00fcr den privaten Bereich zust\u00e4ndig und hat hier die Aufsicht und auch \u00fcber Zulassungsfragen zu entscheiden. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:08:39] <strong>Um das Ganze konstruktiv zu betrachten, was m\u00fcsste denn RT DE tun, um eine Lizenz dann letzten Endes zu bekommen? Denn offenbar ist ja die Lizenz n\u00f6tig, was bisher abgestritten wird.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:08:51] Grunds\u00e4tzlich hat nat\u00fcrlich jeder &#8230; das ist ein Grundrecht &#8230; jeder das Recht eine Lizenz zu beantragen. W\u00fcrde RT DE, also die deutsche GmbH, dies tun, gibt es eine Reihe an Zulassungsvoraussetzungen. Es ist es eine sogenannte ex-ante-Regulierung. Das hei\u00dft, im Vorfeld wird gekl\u00e4rt, ob derjenige auch die Zulassungsvoraussetzungen erf\u00fcllt. Dazu geh\u00f6ren eine Reihe an Kriterien, zum Beispiel auch die finanzielle Stabilit\u00e4t und im \u00dcbrigen auch das Gebot der Staatsferne. Und dann h\u00e4tten wir einen Antrag vorliegen und dar\u00fcber w\u00fcrden sich die Medienanstalten dann beugen und diesen pr\u00fcfen. Es ist aber insofern Spekulation, weil, wie wir jetzt schon mehrfach festgestellt haben, ein Antrag liegt uns nicht vor. Und deswegen war das auch nicht Teil der Entscheidung, die die ZAK diese Woche getroffen hat. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:09:37] <strong>Die andere Alternative aus Sicht von RT DE w\u00e4re nachzuweisen oder tats\u00e4chlich sicherzustellen, dass die Produktionsfirma nicht Teil der Sendung ist und damit auch nicht Veranstalterin?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:09:53] RT DE hat ja die M\u00f6glichkeit, gerichtlich gegen diesen Bescheid jetzt vorzugehen. Die haben ja auch bereits angek\u00fcndigt, dies zu tun. Das finde ich \u00fcbrigens v\u00f6llig richtig und wichtig. Wir haben deutsche unabh\u00e4ngige Gerichte, die dann dar\u00fcber zu entscheiden haben, ob die ZAK hier richtig liegt, dass die RT DE Productions GmbH Veranstalterin ist oder ob sie tats\u00e4chlich nur zuliefert und die redaktionellen Entscheidungen woanders getroffen werden. Und das wird dann ein deutsches Gericht sicherlich \u00fcberpr\u00fcfen. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:10:18] <strong>Aber um noch mal meine Frage in Erinnerung zu rufen: Wenn Sie denn nachweisen k\u00f6nnten, w\u00e4re das Problem gel\u00f6st?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:10:24] Zum heutigen Zeitpunkt konnten Sie dies nicht nachweisen und insofern sind es reine Spekulationen. Und das Gericht wird dann schauen, ob wir die Indizien und die Nachweise richtig ausgewertet und in unsere Entscheidung haben einflie\u00dfen lassen oder nicht. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:10:37] <strong>In Moskau wurde ja Ihre Entscheidung als &#8218;feindlicher Akt in einem Informationskrieg&#8216; gewertet. Verstehen Sie denn die Aufregung in Moskau, die ja unter anderem dazu gef\u00fchrt hat, dass die Korrespondenten der Deutschen Welle auch ihre Akkreditierung und damit ihre Arbeitserlaubnis vor Ort verloren haben?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:10:53] Ja. Ich muss sagen, dass mich das menschlich nat\u00fcrlich nicht unbeeindruckt l\u00e4sst. Das ist v\u00f6llig klar. Wobei die Aufregung ist ja auch keine, die wir erst seit dieser Woche erleben. Die h\u00e4lt ja schon seit einigen Wochen an. Genau genommen mit dem Sendestart Mitte Dezember sind die Aufregungswellen ja sehr hoch geschlagen. Ich f\u00fcr meinen Teil kann nur sagen: Es ist wichtig, dass wir in Deutschland eine staatsferne Medienaufsicht haben. Dieses Gremium, die ZAK, alle 14 Direktor:innen entscheiden frei von politischen Zw\u00e4ngen. Wir sind niemandem verpflichtet. Wir sind auch nicht staatlich, sondern sind allein daf\u00fcr da, das Gesetz anzuwenden. Und genau das ist auch erfolgt. Und vor diesem Hintergrund haben wir die Entscheidung getroffen. Und vor diesem Hintergrund werden wir jetzt auch die n\u00e4chsten Verfahrensschritte gehen. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:11:35] <strong>Und damit wir auch wissen, was da wirklich spiegelbildlich ist im momentanen Konflikt und was nicht: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RT DE d\u00fcrfen sich nach wie vor in Deutschland journalistisch bet\u00e4tigen. Richtig?<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:11:48] Ja, selbstverst\u00e4ndlich. Ganz wichtig ist zu erw\u00e4hnen: Es geht einzig und allein um den Mitte Dezember gestarteten Sender. Nichts anderes. Nach wie vor sind s\u00e4mtliche Inhalte auf der Website oder auf Facebook-Konten oder wo auch immer nat\u00fcrlich verf\u00fcgbar. Einzig und allein das Senden ohne Lizenz wurde untersagt, alles andere bleibt beim Alten. Wir haben weder die journalistische Arbeit damit eingeschr\u00e4nkt, noch irgendwelche anderen Restriktionen, wenn man so m\u00f6chte, hier auferlegt, sondern wir haben lediglich das deutsche Recht angewendet, was eben vorsieht, wenn jemand Rundfunk veranstaltet, braucht er eine Lizenz. Und da dies nicht der Fall war, geht es auch wirklich nur um das lineare Rundfunksignal und um nichts anderes in diesem Fall. <\/p>\n<p>Daniel Bouhs [00:12:36] <strong>&#8230; was Livestreams im Netz mit einschlie\u00dft, aber zum Beispiel einzelne Videoclips nicht.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:12:41] Ganz genauso ist es. <\/p>\n<p>J\u00f6rg Wagner [00:12:43] <strong>So Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Vielen Dank f\u00fcr das Gespr\u00e4ch.<\/strong> <\/p>\n<p>Eva Flecken [00:12:47] Ich habe zu danken. <\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/div><\/div>\n<div style=\"height:10px;\"><\/div>\n<hr \/>\n<div style=\"height: 5px;\"><\/div>\n<p><html><br \/>\n     <head><\/p>\n<style type=\"text\/css\">\n       body {\n                     background: #DADADA;\n       }\n      <\/style>\n<p>     <\/head><br \/>\n     <body><br \/>\n<\/body><br \/>\n    <\/html><\/span><\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Senden ohne Rundfunklizenz \u2013 ZAK untersagt Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms \u201eRT DE\u201c in Deutschland Die Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat am 1. Februar 2022 die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms \u201eRT DE\u201c in Deutschland beanstandet und untersagt, weil die daf\u00fcr erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt. 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