Heker, Harald

„Keine Endverbraucher kriminalisieren.“

Harald Heker | Foto: © Jörg Wagner


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Was: Interview zum Urheberrecht
Wer: Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA
Wo: Berlin, Bertelsmann-Repräsentanz
Wann: 13.06.2012, veröffentlich am 16.06.2012 im radioeins-Medienmagazin, rbb

(wörtliches Transkript)

0:00
Dr. Harald Heker: Die Position der GEMA ist, was die Nutzung von Urheberrechten im Internet anbelangt, ganz klar. Wir wollen keine Endverbraucher kriminalisieren. Wir wollen keine Geschäfte mit Endverbrauchern, sondern wir wollen uns halten – wie auch schon in der analogen Welt – an diejenigen, die mit der Nutzung von Musik-Werken im Internet Geld verdienen. Mit denen wollen wir entsprechende Lizenzverträge schließen und dafür brauchen wir, da die Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig ist, die Hilfe des Gesetzgebers. Und die ist dringend gefordert.

0:32
Jörg Wagner: Nun ist ja bei Google der Vorwurf gar nicht so sehr, dass sie nicht wollen, sondern, dass Google mit YouTube nicht genügend bezahlt. Also, es geht um eine angemessene Bezahlung derjenigen, die Sie vertreten. Wird man sich da auf kurze oder mittelfristige Sicht einigen können, was angemessen ist? Oder brauchen Sie tatsächlich die Hilfe anderer dafür?

Dr. Harald Heker: Also, die Position, die Google/YouTube in unserem Rechtsstreit beim Landgericht Hamburg vertritt, ist ganz klar. YouTube argumentiert, dass sie nicht verantwortlich seien für die Inhalte, die fremde Uploader auf den YouTube-Server hoch laden. Und diese Position ist für uns nicht akzeptabel. Und das ist für uns auch keine Grundlage, um dann letztendlich auch zu Vertragsabschlüssen mit YouTube zu kommen, sondern wir brauchen eine klare Rechtslage, aufgrund derer wir dann auch mit YouTube verhandeln und abschließen können.

1:26
Jörg Wagner: Nun gibt es aber leider auch Probleme in der analogen Welt. Man hört immer, vielleicht können Sie das dementieren, von Kindergärten, die keine Kinderlieder mehr singen dürfen, wenn sie keine GEMA entrichten. Es gibt von Clubbesitzern Beispielrechnungen, dass sie demnächst 2600 % mehr bezahlen müssen, dass Sie eine ganze Clubszene tot machen zum Beispiel. Was entgegnen Sie da?

1:32
Dr. Harald Heker: Beide Behauptungen sind nachweislich falsch. Die GEMA kassiert nicht für das Singen von Liedern in Kindergärten. Das ist ein Thema, was vor etwa anderthalb Jahren durch die Presse geisterte, ist mittlerweile auch dadurch, dass auch niemand mehr darüber spricht, erledigt, weil es kein Thema war. Und, was das Thema von Clubbesitzern anbelangt, auch hier ein ganz klares Dementi. Richtig ist, dass die GEMA einen neuen Tarif publiziert hat, der ab dem nächsten Jahr, ab dem Jahr 2013 neue Bedingungen für die Nutzung von Musik in Veranstaltungen schafft. Dieser Tarif wird dazu führen, dass insbesondere die kleinen und mittleren Veranstaltungen ENTlastet werden. Es wird also für 60 % aller Veranstaltungen in Deutschland, die Musik nutzen, billiger mit der GEMA einen Vertrag zu schließen, während es für die GROSS-Veranstaltungen, also die großen Diskotheken, die 5000 Gäste an einem Abend durchschleusen und dafür 50 Euro Eintritt nehmen, für diese Großveranstalter wird es tatsächlich teurer. Aber, dieser Tarif ist jetzt publiziert. Wir erwarten, dass die entsprechenden Berufsverbände mit uns Gesamt-Vertragsverhandlungen aufnehmen, um, wenn es in dem einen oder anderen Fall Härten geben sollte, diese dann auch abzufedern. Dazu sind wir selbstverständlich bereit.

3:15
Jörg Wagner: Ganz kurze Nachfrage. Es wird auch immer kritisiert, dass Sie als Verwertungsgesellschaft Pauschalen in Clubs erheben, wo zum Beispiel Techno-Leute ihr eigenes Material spielen, was sie selber sampeln, was sie selber kreieren, aber dann trotzdem, weil sie ein Club sind an die GEMA Gebühren bezahlen müssen, weil sie unter dem Generalverdacht stehen, auch urheberrechtlich geschütztes Material, das Sie in ihrer Verwertungsgesellschaft vertreten, entrichten müssen.

Dr. Harald Heker: Auch diese Information ist so, wie Sie sie mir geben, schlicht falsch. Die GEMA kann nur und darf nur für diejenigen Musik-Werke eine Lizenz verlangen, für die sie auch die Rechte hat. Und wenn uns ein Rechte-Nutzer nachweist, dass die Musik, die er spielt nicht bei der GEMA eingebracht worden ist, dann kassiert die GEMA dafür auch nicht. Definitiv nicht.

Vgl.:
* „Es geht um Gerechtigkeit“, Berliner Zeitung, 23.06.2012








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4 thoughts on “Heker, Harald

  1. @Ein Clubbesitzer Nehmen Sie doch Herrn Hekers Angebot an

    „Wir erwarten, dass die entsprechenden Berufsverbände mit uns Gesamt-Vertragsverhandlungen aufnehmen, um, wenn es in dem einen oder anderen Fall Härten geben sollte, diese dann auch abzufedern. Dazu sind wir selbstverständlich bereit.“

    Vielleicht wird ja dann deutlich, welche Prognose die richtige ist.

  2. Eine absolute Frechheit diese Antwort zu den Clubtarifen ! Es sollte doch auch bei Herrn Heker mittlerweile angekommen sein, das so ziemlich jeder Club und jede Musikkneipe im Land nach dem neuen Tarif definitiv ERHEBLICH – und ich betone – ERHEBLICH mehr zahlen muss. Ist Herrn Heker und seinen Kollegen überhaupt bekannt, was sie mit dieser in jedem Maße absolut realitätsfremden Erhöhung anrichten werden ?!? Ich hoffe nur, das sich die GEMA nun endlich, endlich ein Eigentor geschossen hat und im Zuge dessen der ganze Laden von grundauf umgekrempelt wird. Politiker, wacht auf ! Ihr großen Getränkekonzerne, wacht auf und macht Druck auf die Politik ! Ansonsten wird es in Sachen kultureller Vielfalt bald ganz, ganz, düster in diesem Land.

  3. @Klaus Minhardt Ja, Sie haben recht, meine Frage mit den Kindergärten war ungenau, obwohl die Antwort von Herrn Heker dadurch in der Absolutheit wohl auch nicht ganz exakt ist. Öffentliches Singen der KITA-Kinder ist nach dem von Ihnen verlinkten Artikel der Märkischen Allgemeinen vom 21.02.2012 wohl unter bestimmten Umständen dennoch GEMA-pflichtig.

  4. Ganz typisch die Denkweise der GEMA: Der Club-Besitzer soll nachweisen, dass keine GEMA-geschützten Werke gespielt werden und schon ist er von der Zahlungspflicht befreit!

    Es ist eine juristische Binsenweisheit, dass der Nichtbeweis praktisch nie zu erbringen ist. Die Folge ist, dass alle Clubs bezahlen müssen.

    Auch die Argumentation, dass es ja keine Berichte mehr über die Kindergarten-Abzocke gäbe, wäre ein Beweis für die Unwahrheit der Behauptung. Natürlich hat er juristisch recht, da die Frage ungenau war.

    Es ist gebührenpflichtig die geschützten Noten der Kinderlieder zu kopieren und zu verteilen. Da kann man natürlich ausweichen und dementieren, denn das Singen der Lieder ist natürlich abgabenfrei.

    http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12279845/61939/Kindergaerten-muessen-sich-mit-Gema-Gebuehren-arrangieren-Die.html (Stellungnahme der GEMA im Kommentar zum Artikel)

    Auch die Darstellung, dass 60 % der Club-Besitzer entlastet würden ist falsch und der übertriebene Hinweis auf riesige Clubs mit 50 € Eintritt und 5000 Besuchern ist soll beim Zuhörer den Eindruck erwecken, dass man doch nur die Abzocker abzocken würde. Wo sind denn diese riesigen Clubs mit den horrenden Eintrittspreisen?

    Die Realität ist, dass man selbst bei freiem Eintritt künftig heftig von der GEMA abgezockt wird. Die geschilderte Kostenexplosion durch die GEMA-Tarife sind Realität und die Argumentation der GEMA erinnert mich an die verlogene Argumentation von Sekten und die inhaltslosen Äißerungen von Politikern. Mehrere tausend Prozent Kostensteigerung sind nun einmal die Wahrheit und es trifft eben gerade die kleineren und mittleren Betriebe besonders hart:

    http://www.dehoga-bundesverband.de/presse/pressemitteilungen/?tx_dehoganews_pi1%5Bnid%5D=763

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