Medienmagazin vom 06.01.2024


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(00:00) INTRO: rbb – Digitaler, regionaler, sparsamer | (02:10) Neujahrsgespräch mit rbb-Intendantin Ulrike Demmer – Herkunft | (13:50) Berufswechsel in die rbb-Intendanz – Brandenburg – Staatsvertrag | (24:19) Bilanz nach vier Monaten | (42:18) BONUS: Outtakes: Vergangenheit – Diversität || Jörg Wagner

Ulrike Demmer vor der Presse kurz nach der Wahl zur rbb-Intendantin am 16.06.2023 | Foto: © Jörg Wagner


Das radioeins-Medienmagazin vom 06.01.2024 war eine Spezialausgabe:

Neujahrsgespräch mit der rbb-Intendantin
Traditionell zum Jahreswechsel blickte die amtierende rbb-Chefin im Medienmagazin zurück und voraus.
Zudem stellte sie sich nach einer interviewsparsamen Zeit auch mit ihrer Biografie dem rbb-Publikum vor.
Face-to-Face-Interview mit Ulrike Demmer, rbb-Intendantin (Aufzeichnung, rbb Berlin, 13. Etage, 05.01.2024, 12:00 Uhr)


(wörtliches Teil-Transkript, Hörverständnisfehler vorbehalten)

(…)

Jörg Wagner: [18:32:30] Möglicherweise sollten Gerichte diesen Staatsvertrag überprüfen. Wie sieht es damit aus?

Ulrike Demmer: [18:32:34] Genau. Kritisch sehen wir einfach alles, was das Programm sehr detailverliebt regelt. Da sehen wir unsere Unabhängigkeit und … und … und … einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Das überprüfen wir jetzt und dann werden wir sehen, wie wir dagegen vorgehen. Jedenfalls werden wir unsere Unabhängigkeit verteidigen.

Jörg Wagner: [18:32:54] Nun gab es ja auch im Medienmagazin eher die Einschätzung, dass dieser Gang nicht erfolgreich sein würde, weil andere ARD-Anstalten es vorgemacht haben in jahrelanger Praxis, dass hier möglicherweise nicht die Rundfunkfreiheit gefährdet ist. Ist das angesichts der Tatsache, dass der rbb sowieso schon viele Gerichtskosten hat, nicht … zwar eine bittere Kröte, aber kann man nicht sagen okay, wir … wir akzeptieren das?

Ulrike Demmer: [18:33:19] Also wie gesagt, wir prüfen das jetzt erst mal gründlich und sorgfältig und dann entscheiden wir, wie wir damit umgehen. Weil Sie ja eben gesagt haben: im Medienmagazin. Also Sie kennen wahrscheinlich inzwischen die Regel „Zwei Juristen, drei Meinungen“. Natürlich gibt es da unterschiedliche juristische Einschätzungen. Alleine, dass es Meinungen gibt, die glauben, dass es sich nicht um einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit handelt, heißt ja noch nicht, dass dieser nicht vorliegt. Und deswegen prüfen wir das jetzt sorgfältig und gucken uns das an. Wir haben ein Kurzgutachten eines Verfassungsrechtlers, der eher dazu geneigt ist zu sagen, dass es hier sich um Eingriffe in die Rundfunkfreiheit handelt.

(…)






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