Meteor mit Musik

Wie ein Meteor den Streit zwischen GEMA und YouTube befeuert

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(Video: Jörg Wagner)

Was GEMA und YouTube meinen, warum man in Deutschland einen Meteor mit Autoradiomusik nicht sehen darf. Ich habe das mal in diesem kurzen Video zusammen gefasst. Bei YouTube sicht- und hörbar.

Vgl.:
* GEMA via twitter

 

* YouTube Deutschland auf Anfrage:

„Die GEMA hat uns wiederholt aufgefordert, Musik auf YouTube in Deutschland zu sperren und hat YouTube aufgrund von verwendetem GEMA-Repertoire in Videos auf YouTube auf Schadensersatz verklagt. Darüber hinaus hat YouTube keinen Einblick, welches Repertoire die GEMA aktuell repräsentiert. Aufgrund der rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus diesen Verfahren und im Zusammenhang mit dem veröffentlichten GEMA-Tarif ergeben, werden Musikvideos in Deutschland gesperrt.“
(Mounira Latrache, Sprecherin YouTube Deutschland)








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2 thoughts on “Meteor mit Musik

  1. Die Rechtslage ist noch komplizierter. Zuerst müssen die Urheber gefragt werden, ob sie bei YouTube in einem Video auftauchen dürfen, also, ob man die notwenigen Rechte hat, diese urheberrechtlich geschützten Werke in sein Werk „einbauen“ zu dürfen. Das steht etwa so in den Upload-Bedingungen bei YouTube. Und die GEMA will etwas von YouTube, für die kommerzielle Nutzung.

    YouTube vertritt den Standpunkt nur die technische Plattform zur Verfügung zu stellen. Anders als ein Radiosender, der Programm veranstaltet. Ob jetzt schon Radiomusik in einem Video Rechte der Urheber berührt, kann man nur im Einzelfall entscheiden. Denkbar wäre ja, dass diese Musik eine dramturgische Funktion bekäme. Aber dieser Meteor-Fall ist eindeutig. Die GEMA erklärt, dass sei für sie keine Musik im Sinne eines Werks. YouTube hat also nicht zu befürchten und könnte das Video entsperren. Mal sehen, wann das passiert.

  2. Der Herr von der GEMA windet sich sehr klug. Nirgends wird gesagt, dass Radiogeplänkel in einem Video die GEMA grundsätzlich nicht interessiert. Liege ich da falsch?

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