Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger während der Ausstellungseröffnung | Foto: © Jörg Wagner
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger während der Ausstellungseröffnung | Foto: © Jörg Wagner

„Davon lebt Juristerei seit Jahrhunderten“

Was: Interview über Kunst, ACTA, Urheber- und Leistungsschutzrecht
Wer: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz
Wo: Berlin, Bundesministerium der Justiz, Ausstellungseröffnung
Wann: 28.03.2012, veröffentlicht im radioeins-Medienmagazin vom 31.03.2012

Vgl.:
* Rede zur Ausstellungseröffnung „Wolfgang Flad CONSTELLATION“ im Gebäude des Ministeriums der Justiz

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(Wörtliches Transkript)

Jörg Wagner: Frau Bundesjustizministerin, Kunst ist ja eigentlich polysemantisch, also vieldeutig. Das will ja normalerweise der Jurist, die Juristin vermeiden. Was bringt Sie mit der Kunst zusammen?

0:11
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Auch die Juristen denken sehr wohl in Kategorien, die nicht nur immer einen ganz begrenzten Sachverhalt erfassen. Sehr viel mehr. Auch die Juristerei erfordert doch Kreativität: Auslegen von Begriffen, Entwickeln von Vorstellungen. Wie kann man als Jurist auch mit die Rahmenbedingungen fürs Zusammenleben verbessern? Und es gibt ganz viele Entscheidungen zum Kunstbegriff, wenn es um die Kunstfreiheit und den Schutz nach unserer Verfassung in Art. 5 geht.

Jörg Wagner: Sie haben auch in Ihrer Rede, in Ihrer kleinen Rede gesagt, dass Kunst auch so etwas wie Freiräume öffnen soll, sinngemäß, und auch entspannen soll. Sie sind gerade mit dem Leistungsschutzrecht und auch mit ACTA ziemlich hart am Ringen. Auch was die Interpretation Ihrer Worte betrifft, gibt es da nicht ganz Einigkeit. Zum Beispiel haben Sie getwittert, Sie distanzieren sich von ACTA, aber die Regierung sagt, man ist dafür. Wie sehen Sie es selbst?

1:09
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt eine ganz klare Haltung von mir und der Regierung. Und die deckt sich, denn wir haben ja als Regierung den Zeichnungsprozess von ACTA als internationalem Abkommen gestoppt. Wir haben eben mit unterstützt, dass die Europäische Kommission den EuGH um eine Bewertung bittet. Und jetzt ist die Debatte voll im Gang. Ich halte viele Teile vom ACTA-Übereinkommen sehr wohl auch für richtig, Produkt-, Markenpiraterie eben auch in den Blick zu nehmen, dagegen vorzugehen. Aber die Debatte, die auch in der Gesellschaft geführt wird, ist, was bedeutet Urheberrecht heute angesichts der digitalen Entwicklung, wie kann man eben Rechte von Künstlern an ihren Werken auch durchsetzen? Und das denke ich, ist eine Debatte, wo noch nicht die absoluten Antworten gefunden sind.


Jörg Wagner: Also wäre es falsch, Ihren Tweet ernstzunehmen, also in dem Sinne, dass man sagt, Sie distanzieren sich?

2:10
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Na, es ist richtig, genau meine Worte so zu nehmen: ACTA als Übereinkommen, was ganz schnell durchgezogen wird, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger es gar nicht verstehen, auch nicht verstehen können, ist doch heute im 21. Jahrhundert nicht mehr die richtige Politik. Wo es darum geht, Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, Dinge zu erklären, auch als Politiker und auch als Jurist.

Jörg Wagner: Verwandt ist das Leistungsschutzrecht insofern, als dass es da auch um Werte geht, die man gemeinhin als geistiges Eigentum bezeichnet, obwohl dieser Begriff unter Juristen wiederum umstritten ist – Sie werden das wissen – das Leistungsschutzrecht ist zumindest im Koalitionsausschuss, man sagt so lax, durchgewunken worden, aber es gibt viel Protest. Glauben Sie, dass es wirklich möglich ist, nach gewerblicher und nichtgewerblicher Nutzung zu unterscheiden, wenn man Internetseiten, Bloggs und News-Aggregatoren bewertet?

3:06
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Also, ich denke, dass wir gerade mit dem Begriff gewerblich, wie wir ihn auch in vielen anderen Rechtsbereichen anwenden, auch Unterscheidungen, auch jetzt der Entwicklung von Bloggern und anderem, finden. Und dann auch dafür entsprechende, wenn wir es so machen würden, in der Gesetzesbegründung Anhaltspunkte finden. Auch das ist ein Thema. Das wird unterschiedlich gesehen. Es wird weiter diskutiert, wie soll man es ausgestalten? Aber es ist doch gut, wenn gerade Anteil genommen wird, auch wenn man sich einbringt, wenn man vielleicht auch gegen etwas ist, aber sich dann auch konstruktiv positioniert. Wir wollen doch gerade, dass Bürgerinnen und Bürger nicht auf der Zuschauertribüne sitzen, wie gern gesagt wird, sondern aktiv sich einbringen.

Jörg Wagner: Ja aber, es ist Unklarheit, zum Beispiel ich habe ein Blog. Ich habe sozusagen eine professionelle Leidenschaft in diesem Blog artikuliert, aber ich verdiene damit kein Geld. Ist das nun gewerblich oder nichtgewerblich? Produzieren Sie nicht da Polysemantik, was die Kunst zur Aufgabe hat?

4:10
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Also, ich glaube, man kann auch genau Begriffe nehmen, um damit zu sagen, man kann überhaupt keine Abgrenzung treffen. Wenn ich aber den normalen Blogger nicht erreichen möchte und nicht einbeziehen möchte in eine mögliche Entwicklung eines Rechtes, was letztendlich auch mit Entgeltpflichtigkeit zu tun haben kann, dann glaube ich, muss man sich der Mühe unterziehen, eben hier auch abzugrenzen und dann wird man ja mal sehen müssen, wie ist ein professioneller Blogger angelegt, wenn er entsprechend Texte verwendet? Wie weit ist das mit Werbung verbunden, wie weit ist das mit Einkommen verbunden? Das genau sind die Kriterien, die für die Abgrenzung entscheidend sind. Und davon lebt Juristerei seit Jahrhunderten.

Jörg Wagner: Das verstehe ich, aber es verstehen nicht alle, die ins Netz gehen, die dann sich plötzlich möglicher Weise strafbar machen. Wann wird man denn den …

5:00
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, man macht sich mit den Leistungsschutzrecht nicht strafbar. Wir schaffen doch nicht einen Straftatbestand! Also, da lege ich schon großen Wert da drauf. Sondern es geht darum, für was wird man einbezogen, wenn man es machen würde, möglicherweise etwas zu bezahlen zu müssen für Texte, die man verwendet oder nicht? Oder wird es ein reiner Unterlassungsanspruch, das man die nicht verwendet. Über all diese Ausgestaltung des Leistungsschutzrechtes wird ja auch derzeit noch debattiert

Jörg Wagner: Und man kennt den Entwurf noch gar nicht. Wann wird er erscheinen?

5:31
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, solange wir Inhalte debattieren, können wir auch noch nicht einen Entwurf vorlegen, weil da eben ja gerade noch viele Aspekte eingebracht werden.

Jörg Wagner: Aber so ungefähr einen Zeitplan? Schaffen Sie das noch in dieser Regierungsphase?

5:42
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, wir sind jetzt dabei. Aber, ich habe es mir abgewöhnt, irgendwelche Zeitvorgaben zu nennen, weil man sich selbst Zeitvorgaben setzt und dann aber nicht weiß, wie vielleicht eine Debatte sich entwickelt, muss man die korrigieren. Das bringt keinem etwas.

Jörg Wagner: Ich bedanke mich recht herzlich und noch viel Spaß bei der Ausstellung.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Danke.


(Fotos: Jörg Wagner; Tilo Jung)








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