MPK: 2+6 beim Rundfunkbeitrag?

Heike Raab | Foto: © Jörg Wagner
Heike Raab | Foto: © Jörg Wagner


Wenn die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 21.03.2019 zu ihrer nächsten Tagung zusammentreffen, könnte die Frage, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin nach der herkömmlichen Methode berechnet wird oder durch eine sogenannte Indexierung gekoppelt an die Inflationsrate weiterhin offen bleiben. Diskutiert wird gegenwärtig auch, ob man die Beitragsperiode auf 6 Jahre verlängert und eine Kombination aus beiden Modellen realisieren sollte.

Was: Interview zur Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz am 21.03.2019
Wer: Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Medien und Digitales als Staatssekretärin in der Staatskanzlei, maßgebliche Koordinatorin in der Rundfunkkommission der Länder
Wann: 06.03.2019, 15:30 Uhr
Wo: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, Berlin, Luisenstraße 18

(wörtliches Transkript, Hörverständnisfehler vorbehalten)

[0:00] Heike Raab: Mein Name ist Heike Raab und ich darf die Rundfunkkommission der Länder für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz koordinieren als Staatsseketärin.

[0:08] Jörg Wagner: Frau Raab, es ist klar, dass irgendwie eine Entscheidung fallen muss bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mittlerweile gibt es schon Medienberichte, dass man sich im Kreise der Ministerpräsidenten darauf verständigen könnte, das Indexmodell zu favorisieren, also das altbekannte Modell einer Festsetzung durch eine unabhängige Kommission zu stoppen und etwas Neues zu erfinden. Können Sie diese Medienberichte bestätigen?

[0:31] Heike Raab: Ich kann das nicht bestätigen. Wir haben uns in der Rundfunkkommission auf Überschriften verständigt. Und diese Überschriften heißen, wir wollen den Auftrag, das Profil schärfen, wie wir mit der Beauftragung in der digitalen Welt umgehen. Damit wollen wir uns beschäftigen. Und wir haben darüber nachgedacht, ob ein indexbasiertes Modell Lösungen anbieten könnte. Aber welches indexbasierte Modell, das kann ich Ihnen heute nicht sagen, denn die Rundfunkkommission hat hier sehr viele Detailfragen, hätte viele Detailfragen zu klären. Rheinland-Pfalz hat den Vorschlag eingebracht eines 2 plus 6 Modells, das man nach der KEF-Bedarfsanmeldung in einen Index-Korridor einsteigen könnte, der dann möglicherweise sechs Jahre umfassen könnte und dann wird man eine Evaluierung durchführen. Ich glaube, wir brauchen weiterhin immer eine starke Rolle der KEF als staatsferne Überprüfung. Wir brauchen weiterhin ein System, was Über- oder Unterkompensationen eines Rundfunkbeitrags ganz klar in den Blick nimmt, was die Rolle der Parlamente, die für mich demokratischer Rückenwind aus dem parlamentarischen Raum sind, in den Blick nimmt. Und wir brauchen auch eine Evaluierung eines solchen Systems. Es kann nicht sein, wir führen automatische Steigerung für ein System bis zum Sankt Nimmerleinstag ein. Das wird mit der Mehrheit der Länder nicht zu machen sein. Aber wir sind auf einem guten Weg, dass wir all diese Fragen, die ich jetzt nur angerissen habe, in den Fokus nehmen. Wir haben als Vorsitzland der Rundfunkkommission auch ein Gutachten bei Herrn Professor (Dr. Matthias) Cornils, Medieninstitut an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz in Auftrag gegeben, der all diese Fragen kritisch beleuchtet hat. Aber es gibt eine Bereitschaft darüber nachzudenken, dass man von dem Vier-Jahres-Korridor, der für einen vierjährigen Zeitraum einen Beitrag definiert, wegkommt zu einem möglicherweise sechsjährigen Zeitraum, der dann alle zwei Jahre eine mögliche Steigerung vorsieht. Aber wir haben wirklich noch viele offene und schwierige Fragen, die wir an der Stelle diskutieren müssen.

[2:51] Jörg Wagner: Sie sind aber unter Zeitdruck …

Heike Raab: Nein, wir sind …

Jörg Wagner: Die Beitragsperiode endet 2020, wenn ich richtig informiert bin …

Heike Raab: Wir haben einen geltenden Staatsvertrag. Und in diesem geltenden Staatsvertrag hat bisher in den letzten 40/50 Jahren das System gut funktioniert. Und dieser Staatsvertrag sieht vor, dass jetzt die Bedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgt. Die KEF wird uns zum Beginn des kommenden Jahres wahrscheinlich ihre Empfehlung zu dem Bedarf vorlegen, der neue … ein neuer Beitrag wird frühestens ab 2021 gelten. Es gibt nur einen künstlichen Zeitdruck, aber keinen tatsächlichen.








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